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Umzug geplant? Neue Meldefrist bei Umzügen
Zum 6. Juni 2025 treten neue gesetzliche Vorgaben in Kraft, die Auswirkungen auf die Abläufe bei Umzügen und Lieferantenwechsel haben. Ein- und Auszüge müssen spätestens 14 Tage im Voraus gemeldet werden. Rückwirkende An- oder Abmeldungen sowie nachträgliche Änderungen sind nicht mehr möglich. Damit bei Ihrer An- und Abmeldung alles problemlos läuft und Ihnen keine unnötigen Kosten entstehen, informieren Sie uns bitte rechtzeitig.
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