- Das Förderprogramm gilt für Privatkunden im Strombereich der Stadtwerke Unna GmbH. Ausgenommen sind Kunden eines Online-Tarifs und den Flex-Tarifen.
- Das Förderprogramm gilt für junge Erwachsene, die erstmals einen eigenen Stromliefervertrag mit der Stadtwerke Unna GmbH abschließen.
- Mindestens ein Elternteil muss mindestens 12 Monate vor Förderantragsstellung einen Stromliefervertrag mit der Stadtwerke Unna GmbH abgeschlossen haben.
- Die Förderung beträgt für den jungen Erwachsenen einmalig 250 Kilowattstunden (kWh).
- Sollte der zugrunde liegende elterliche Vertrag mit den Stadtwerken Unna gekündigt werden, bleibt das Guthaben auf dem Energiesparbuch bestehen und kann weiterhin durch den jungen Erwachsenen eingelöst werden.
- Berücksichtigt werden nur vollständige Förderanträge im vorliegenden Formular oder in der jeweils aktuellen Version auf der Homepage der Stadtwerke Unna. Der Antragsteller versichert, alle Angaben im Antragsformular nach bestem Wissen und Gewissen und wahrheitsgetreu gemacht zu haben.
- Die Kündigung des aktiven Stromtarifs führt zu einem sofortigen Förderstopp.
- Es gelten die Regeln des Energiesparbuches.
- Die Stadtwerke Unna GmbH behält sich eine Änderung oder Beendigung des Förderprogramms vor. Eine Haftung der Stadtwerke Unna GmbH in Zusammenhang mit der Förderung ist ausgeschlossen.
Auszugbonus
Der Umzug in die erste eigene Wohnung ist ein bedeutender Schritt ins Erwachsenenleben. Damit dieser Neuanfang leichter gelingt, unterstützen die Stadtwerke Unna junge Erwachsene mit dem Auszugsbonus, eine einmalige Förderung von 250 kWh Ökostrom.
Unterstützung für Haus, Familie, Mobilität, Treue und Region. Die Förderprogramme sind exklusiv für Stromkunden unserer Service-Tarife. Details bitte den Förderbedingungen entnehmen.