- Das Förderprogramm gilt für Privatkunden der Stadtwerke Unna mit einem aktiven Stromtarif. Ausgenommen sind Kunden eines Online-Tarifs und der Flex-Tarife.
- Gefördert werden E-Bikes, E-Lastenfahrräder oder E-Roller, die gekauft oder geleast sind.
- Das Förderprogramm ist gültig ab einem Auftragswert von 1.000 Euro brutto pro E-Bike oder E-Lastenfahrrad beziehungsweise ab 1.000 Euro brutto pro E-Roller. Für E-Roller ist zusätzlich eine Mindestleistung von 1 kW erforderlich.
- Maximal werden zwei E-Bikes, E-Lastenfahrräder oder E-Roller gleichzeitig pro Haushalt gefördert. Ist die Förderung abgelaufen, kann eine neue beantragt werden. Jede Förderung beträgt pro E-Bike, E-Lastenfahrrad oder E-Roller jeweils drei Jahre lang 80 Kilowattstunden (kWh) Ökostrom als Einzahlung auf ein Energiesparbuch. Es gelten die Regeln des Energiesparbuches.
- Der Förderantrag muss spätestens sechs Monate nach Auslieferung des E-Bikes, E-Lastenfahrrad oder E-Roller gemeinsam mit einer Kopie des Leasingvertrags oder Kaufvertrags eingereicht werden.
- Beendet der Kunde seine Vertragsbeziehung mit der Stadtwerke Unna GmbH vor Ablauf des Leasingzeitraums, wird für den verbleibenden Leasingzeitraum keine Förderung mehr ausgezahlt.
- Sollte der Kunde ein E-Bike über seinen Arbeitgeber leasen (Jobbike o. ä.), kann für dieses E-Bike ebenfalls eine Förderung beantragt werden. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses und somit Beendigung des Leasingvertrages sind die Stadtwerke Unna hierüber in Kenntnis zu setzen. Die Förderung wird entsprechend nicht fortgeführt.
- Das Förderprogramm läuft ab dem Zeitpunkt der Auslieferung des E-Bikes, E-Lastenfahrrad oder E-Roller an den Antragsteller.
- Berücksichtigt werden nur vollständige Förderanträge in vorliegendem Formular oder auf der Homepage der Stadtwerke Unna. Der Antragsteller versichert, alle Angaben im Antragsformular nach bestem Wissen und Gewissen und wahrheitsgetreu gemacht zu haben.
- Die Kündigung des aktiven Stromtarifs führt zu einem sofortigen Förderstopp.
- Die SWU behalten sich vor, das Förderprogramm jederzeit zu beenden. Eine Haftung der SWU in Zusammenhang mit der Förderung ist ausgeschlossen.

E-Bike, E-Lastenfahrrad und E-Roller
Wenn Sie sich für ein E-Bike, ein E-Lastenfahrrad oder einen E-Roller als Alternative zum Auto interessieren, haben Sie in Ihren Stadtwerken Unna einen Unterstützer gefunden: Wir fördern E-Bikes, E-Lastenfahrräder oder E-Roller, die gekauft oder geleast sind, mit einer Einzahlung von 80 kWh Ökostrom auf Ihr Energiesparbuch – und das ganze drei Jahre lang.
Unterstützung für Haus, Familie, Mobilität, Treue und Region. Die Förderprogramme sind exklusiv für Stromkunden unserer Service-Tarife. Details bitte den Förderbedingungen entnehmen.