- Das Förderprogramm gilt für Privatkunden der Stadtwerke Unna mit einem aktiven Stromtarif.
- Es kann maximal ein E-Fahrzeug pro Haushalt gefördert werden.
- Gefördert werden E-Fahrzeuge, die gekauft oder geleast sind.
- Die Förderung beträgt im Zeitraum von drei Jahren jeweils 333 Kilowattstunden (kWh) Ökostrom pro Jahr als Einzahlung auf ein Energiesparbuch. Es gelten dabei die Regeln des Energiesparbuches.
- Berücksichtigt werden nur vollständige Förderanträge in vorliegendem Formular oder auf der Homepage der Stadtwerke Unna. Der Antragsteller versichert, alle Angaben im Antragsformular nach bestem Wissen und Gewissen und wahrheitsgetreu gemacht zu haben.
- Der Förderantrag muss spätestens sechs Monate nach Auslieferung des Fahrzeugs gemeinsam mit einer Kopie der Bestätigung über den erfolgreichen THG-Antrag eingereicht werden.
- Beendet der Kunde seine Vertragsbeziehung mit der Stadtwerke Unna GmbH vor Ablauf des Leasingzeitraums, wird für den verbleibenden Leasingzeitraum keine Förderung mehr ausgezahlt.
- Das Förderprogramm läuft ab dem Zeitpunkt der Auslieferung des Fahrzeugs an den Antragsteller.
- Die Kündigung des aktiven Stromtarifs führt zu einem sofortigen Förderstopp.
- Die SWU behalten sich vor, das Förderprogramm jederzeit zu beenden. Eine Haftung der SWU in Zusammenhang mit der Förderung ist ausgeschlossen.
E-Fahrzeuge
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