- Sichern Sie sich die Förderung durch die Stadtwerke Unna.
- Suchen Sie sich im regionalen Fachhandel ein E-Bike bzw. Lastenfahrrad aus (Auftragswert pro E-Bike: mind. 1.000 Euro brutto).
- Reichen Sie den Förderantrag E-Bike mit einer Kopie des Kaufbeleges bei den Stadtwerken Unna ein oder nutzen Sie direkt das Online-Formular.
- Nach Prüfung erhalten Sie drei Jahre lang jeweils 80 Kilowattstunden Ökostrom als Einzahlung auf Ihr Energiesparbuch.
- Das Förderprogramm gilt für Privatkunden der Stadtwerke Unna (SWU). Ausgenommen sind Kunden eines Online-Tarifs.
- Die zu fördernden E-Bikes bzw. Lastenfahrräder sind bei regionalen Händlern zu erwerben.
- Das Förderprogramm gilt ab einem Auftragswert von 1.000 Euro brutto pro E-Bike.
- Maximal werden zwei E-Bikes bzw. Lastenfahrräder gleichzeitig pro Haushalt gefördert. Ist die Förderung für ein E-Bike abgelaufen, kann eine neue beantragt werden. Jede Förderung beträgt pro E-Bike jeweils drei Jahre lang 80 Kilowattstunden (kWh) Ökostrom als Einzahlung auf ein Energiesparbuch. Es gelten die Regeln des Energiesparbuches.
- Der Förderantrag muss spätestens drei Monate nach Rechnungsstellung gemeinsam mit einer Kopie der Rechnung eingereicht werden, auf der das Fahrradmodell eindeutig zu erkennen ist. Die Stadtwerke Unna GmbH behält sich die Überprüfung des geförderten Fahrrads vor.
- Berücksichtigt werden nur vollständige Förderanträge in vorliegendem Formular oder auf der Homepage der Stadtwerke Unna. Der Antragsteller versichert, alle Angaben im Antragsformular nach bestem Wissen und Gewissen und wahrheitsgetreu gemacht zu haben.
- Die Stadtwerke Unna GmbH behält sich vor, das Förderprogramm jederzeit zu beenden. Eine Haftung der Stadtwerke Unna GmbH in Zusammenhang mit der Förderung ist ausgeschlossen.