Energie-Audits für Unternehmen
Ein Energieaudit ist die Durchführung einer genormten Energieeffizienzberatung durch vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) anerkannte Berater. Die auditierten Unternehmen erhalten darin eine Bilanz Ihres Energieeinsatzes, betriebsindividuelle Energiekennkennzahlen sowie zahlreiche mögliche Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz mit entsprechenden Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen.
Das Gesetz über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen (EDL-G) sieht vor, dass energieauditpflichtige Unternehmen spätestens zwei Monate nach Fertigstellung ihres Energieaudits Basisdaten, die in erster Linie dem Energieauditbericht zu entnehmen sind, über ein Online-Formular an das BAFA melden. Hierzu zählen Angaben zum Unternehmen, zum Energieauditor, zum Energieverbrauch, zu den vorgeschlagenen Energieeffizienz-Maßnahmen und den Kosten eines Energieaudits. Die Online-Erklärung kann auch durch einen dazu bevollmächtigten Energieauditor im Namen des betroffenen Unternehmens abgegeben werden.
Unternehmen mit einem Gesamtenergieverbrauch im Betrachtungszeitraum von unter 500.000 kWh/a müssen spätestens zwei Monate nachdem sie ein umfassendes Energieaudit nach Maßgabe des EDL-G hätten durchführen müssen, Angaben zu ihrem Unternehmen und ihrem Energieverbrauch über die Online-Erklärung an das BAFA melden.
Die Verpflichtung zur Online-Energieauditerklärung gilt für alle Nicht-KMU. Lediglich KMU und Unternehmen mit einem Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder einem Umweltmanagementsystem sind von der Verpflichtung zur Online-Energieauditerklärung ausgenommen.
Für welche Unternehmen gelten welche Verpflichtungen aus dem Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G)
Jahresenergieverbrauch < 500.000 kWh |
Jahresenergieverbrauch > 500.000 kWh |
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KMU | Keine Verpflichtung aus dem EDL-G | Keine Verpflichtung aus dem EDL-G |
Nicht-KMU | Online Energieauditerklärung* erforderlich | Energieaudit** und Online Energieauditerklärung* erforderlich |
Nicht-KMU mit zertifiziertem Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder Umweltmanagementsystem |
Keine weitere Verpflichtung aus dem EDL-G | Keine weitere Verpflichtung aus dem EDL-G |
*, ** Das Nicht-Durchführen eines Energieaudits stellt ebenso wie die Nicht-Abgabe einer Online Energieauditerklärung nach dem EDL-G eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit bis zu 50.000 € Bußgeld geahndet werden kann.
Auch zu Fragen zu den Themen Energiemanagementsystem (EnMS), Energieberatung im Mittelstand (EBM) und Energiedatenmanagement (EDM) stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
Nach und nach werden alle Nicht-KMU systematisch vom BAFA auf die Erfüllung der Auditpflicht per Stichprobenkontrolle und mittlerweile zusätzlich per Online-Portal überprüft.
Ziele und Inhalte des Energie-Audits:
- Energieflüsse identifizieren.
- Transparenz der Energieverbräuche erhöhen.
- Einsparpotentiale ermitteln.
- Langfristig Energiekosten senken.
- Gesetzliche Vorgaben erfüllen (EDL-G).
Unsere Leistungen für Sie:
- Erste Beratung: Wir klären unverbindlich und kostenfrei die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen.
- Auftakt-Besprechung: Wir stimmen die praktische Durchführung ab.
- Datenfassung: Wir stellen Energiedaten, Anlagen und Gebäude ein
- Außeneinsatz: Wir begehen mit Ihnen Ihre Betriebsstätten vor Ort.
- Analyse: Wir werten alle Daten aus und bewerten sie.
- Bericht: Wir dokumentieren Audit und Maßnahmenvorschläge.
- Abschlussbesprechung: Wir präsentieren Ihnen die Ergebnisse.