Um Ihren aktuellen Internetanbieter zu wechseln und unsere Dienste zu nutzen, empfehlen wir Ihnen folgende Schritte:
- Nutzen Sie unseren Verfügbarkeitscheck auf unserer Website, um zu prüfen, ob Ihr Haus an das Glasfasernetz angeschlossen werden kann.
- Falls Ihre Immobilie anschlussfähig ist, senden wir Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot zu.
- Nach Terminabsprache wird der Glasfaseranschluss in Ihr Haus verlegt.
- Die Verkabelung im Haus liegt in Ihrer Verantwortung, aber wir stehen Ihnen gerne beratend zur Seite.
- Sie können sich für einen Provider entscheiden und Ihren Vertrag mit uns abschließen.
- Wenn Sie derzeit einen reinen Telefonanschluss oder ein Kombi-Angebot (Telefon und Internet) von Ihrem aktuellen Anbieter beziehen, übernehmen wir alle erforderlichen Schritte zur Kündigung und Übernahme Ihres Anschlusses. Füllen Sie dazu einfach unser Anbieterwechselformular aus.
- Falls Sie Ihren bestehenden Vertrag selbst kündigen, können wir keinen reibungslosen Übergang garantieren.
- Beim Abschluss eines glaspower-Vertrags zahlen Sie die monatlichen Entgelte erst, wenn Ihr Altvertrag bei Ihrem jetzigen Provider ausgelaufen ist. Dadurch haben Sie beim Wechsel keine Doppelbelastung.
Der Vertrag beginnt mit der kostenpflichtigen Bereitstellung des Anschlusses und hat eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten (12 Monate, abhängig vom Vertrag). Falls nicht anders angegeben, ist das der Tag mit der Rufnummernaktivierung. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann von jeder Partei mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden, erstmals zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit. Das genaue Datum der Vertragsbeendigung entnehmen Sie bitte der Ihnen monatlich zugehenden Rechnung.
Wenn Sie Änderungen an Ihrem Vertrag vornehmen möchten, etwa einen Wechsel zu einem schnelleren Paket, steht Ihnen unser Kundenservice zur Verfügung. Sie erreichen diesen unter der kostenfreien Rufnummer 0800 2001-000.
Für unsere glaspower-Produkte betragen die Bereitstellungsgebühren derzeit einmalig 79,95 €.
Nein, bei dem Produkt glaspower von den Stadtwerken Unna bekommen Sie alle Dienstleistungen aus einer Hand.
Wenn an Ihrem neuen Standort in Unna bereits ein Glasfaseranschluss vorhanden ist, haben Sie die Möglichkeit, Ihren Glasfaservertrag mitzunehmen. In diesem Fall können wir Ihren Anschluss umziehen und Ihnen weiterhin unsere Dienste zur Verfügung stellen. Falls jedoch an Ihrem neuen Standort noch kein Glasfaseranschluss verfügbar ist, können wir Ihren Vertrag leider nicht mitnehmen. Wir empfehlen Ihnen in diesem Fall, sich mit unserem Kundenservice in Verbindung zu setzen, um mögliche alternative Lösungen zu besprechen.
Ihr Vertrag kann mit einer Frist von einem Monat schriftlich gekündigt werden, erstmals zum Ablauf der Mindestvertragslaufzeit. Das genaue Datum der Vertragsbeendigung entnehmen Sie bitte der Ihnen monatlich zugehenden Rechnung.
Wenn Sie Ihren Vertrag kündigen möchten, muss dies schriftlich erfolgen. Die Kündigungsfrist beträgt 1 Monat zum Ende der Mindestvertragslaufzeit.
In der Regel haben unsere Verträge eine Mindestvertragslaufzeit, und eine Kündigung vor Ablauf dieser Laufzeit ist in der Regel nicht möglich. Ausnahmen stellen bestimmte Szenarien dar, wie beispielsweise eine Preisanpassung, die Ihnen ein Sonderkündigungsrecht einräumt.
Sofern Sie die Übernahme einer Rufnummer beauftragt haben, kündigen wir Ihren bestehenden Telefonvertrag, sobald es einen Termin für die Fertigstellung Ihres Anschlusses gibt.
Ihr Altvertrag verlängert sich zuvor ggf. um die vertraglich vereinbarte Laufzeit und überschneidet sich dann mit dem Start Ihres Vertrages bei uns.
Damit Sie nicht doppelt zahlen, steht Ihnen die Nutzung des Internets an Ihrem Glasfaseranschluss bis zur Übernahme Ihrer Rufnummer kostenlos zur Verfügung.