Schon bevor der Bund die Kommunen mit Inkrafttreten eines entsprechenden Gesetzes zum 1. Januar 2024 zur Durchführung einer Wärmeplanung verpflichtet hat, hat die Kreisstadt Unna dieses wichtige Zukunftsthema aus dem eigenen Klimaschutzkonzept in enger Abstimmung mit den Stadtwerken Unna im Herbst 2022 angestoßen. Dies erwies sich insbesondere deshalb als vorteilhaft, weil Fördermittel bereits beantragt und bewilligt wurden, bevor die Finanzierung von Klimaschutzmaßnahmen des Bundes im Herbst 2023 vom Bundesverfassungsgericht beanstandet wurde.
„Dank der guten und vorausschauenden Arbeit unseres Umweltamtes sind wir in der günstigen Lage, dass wir für die Kommunale Wärmeplanung nur in geringem Maße eigene Haushaltsmittel einsetzen müssen“, sagt der für Umwelt zuständige Erste Beigeordnete Sandro Wiggerich. Konkret erhält die Kreisstadt Unna aus dem Förderprogramm Kommunalrichtlinie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) rund 121.000 Euro und muss nur einen geringen Eigenanteil erbringen.
Was passiert nun konkret? Eines sei vorweg betont: Alle Bürgerinnen und Bürger können den Planungsprozess mit Interesse, aber ohne Sorgen verfolgen, denn die Fertigstellung der Wärmeplanung bewirkt keine direkte Verschärfung der Anforderungen an Heizungsanlagen. Nach dem neuen Gebäudeenergiegesetz gilt seit dem 1. Januar 2024 zunächst für Gebäude in Neubaugebieten, dass eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Für bestehende und funktionierende Heizungen im Bestand gelten Übergangsfristen. Die Kommunale Wärmeplanung soll Gebäudeeigentümern vielmehr Lösungsansätze und Perspektiven liefern. Wie viel Wärme wird aktuell vor Ort benötigt und wie entwickelt sich der Bedarf? Mit welchen Wärmequellen und welcher Infrastruktur kann die Wärme künftig klimaneutral bereitgestellt werden? Unter anderem diese Fragen werden im Rahmen der Kommunalen Wärmeplanung beantwortet. Dazu wird in den kommenden Monaten das gesamte Stadtgebiet betrachtet. Sowohl bereits bestehende Systeme als auch innovative Technologien werden im Konzept einbezogen und mit möglichst konkreten Maßnahmen hinterlegt.
Die Kommunale Wärmeplanung stellt somit ein wichtiges Planungsinstrument zur langfristigen Gestaltung der Wärmeversorgung in Unna dar. „Es geht um die Erarbeitung einer Strategie, wie die Wärmeversorgung in der Kreisstadt Unna bis spätestens 2045 klimaneutral gestaltet werden kann. Ein Großteil der CO2-Emissionen im Gebäudesektor wird durch die Wärmeversorgung verursacht“, erklärt Thomas Heer, Klimaschutzmanager der Kreisstadt Unna.
Dafür braucht es neben der Expertise der Stadtverwaltung und der Stadtwerke auch die Unterstützung externer Fachleute, welche die Stadt nun im Hamburg Institut gefunden hat, zu dessen Kunden neben Kommunen wie Hamburg, München und Berlin auch zahlreiche Unternehmen aus der Energiewirtschaft und Stadtwerke zählen. „Gemeinsam werden wir eine klimafreundliche Wärmeversorgung vorantreiben; durch Fernwärme oder dezentral mit Wärmepumpen und Umweltwärme“, sagt Jürgen Schäpermeier, Geschäftsführer der Stadtwerke Unna.
Da die Entwicklung auf einem breiten und umfangreichen Beteiligungsprozess fußt, ist im städtischen Haushalt eine Personalstelle für die Koordination der Kommunalen Wärmeplanung und Vorhaben der Klimafolgenanpassung eingeplant. Das Besetzungsverfahren läuft derzeit.
Das Bundesgesetz zur Wärmeplanung lässt Unna als Kommune mit bis zu 100.000 Einwohnern zwar Zeit bis zum 30. Juni 2028, doch das erklärte Ziel Unnas ist es, das Konzept schon im Laufe des Jahres 2025 fertig zu stellen und damit den Grundstein zur Transformation der Wärmeinfrastruktur zu legen.
Die Öffentlichkeit wird über den Prozess fortlaufend informiert und daran beteiligt. Ein FAQ mit den wichtigsten Fragen zur Kommunalen Wärmeplanung findet sich schon jetzt auf www.unna.de/waermeplanung und für den Herbst ist eine große Infoveranstaltung geplant.
Pressemitteilung: Kreisstadt Unna