Nach den Preisbremsengesetzen sollten alle anspruchsberechtigten Kunden vor dem 1. März 2023 über die individuellen Entlastungsbeträge informiert und die entsprechenden Entlastungen auch im März vorgenommen werden. Mittlerweile ist bundesweit bei vielen Stadtwerken klar, dass die Anschreiben für die Kunden mit den neuen Abschlägen der Preisbremsen nicht fristgerecht versandt werden konnten.
Mit Hochdruck arbeiten die Stadtwerke Unna derzeit weiterhin an einer datentechnischen Lösung zur Ermittlung und Berücksichtigung des individuellen finalen Entlastungsbetrages. Dabei müssen eine Vielzahl komplexer Tarifstrukturen und Sonderfälle in den insgesamt fast 50.000 Verträgen beachtet werden.
Vor dem Hintergrund der hohen technischen Komplexität kann der Entlastungsbetrag leider noch nicht in den März-Abschlägen der Kunden berücksichtigt werden. Daher müssen die Stadtwerke bei allen Kunden am 15. März – wie gewohnt - den bisherigen Abschlag berechnen.
Bis Ende März erhalten alle Kunden ihr individuelles Anschreiben zu den Preisbremsen für Strom, Erdgas und Wärme per Post. Im Rahmen der nächsten Abschlagszahlung am 15. April wird dann der neue Abschlag mit dem berechneten Entlastungsbetrages fällig. Dieser wird allen Kunden in dem Schreiben vorab mitgeteilt. Selbstverständlich rechnen die Stadtwerke Unna den Entlastungsbetrag, auch rückwirkend für Januar, Februar und März dann entsprechend individuell je Kunde im April mit an.
Stadtwerke-Geschäftsführer Jürgen Schäpermeier ist noch einmal wichtig zu betonen: „Alle Kunden werden die Entlastungen erhalten, die ihnen zustehen. Die Kunden müssen sich um nichts kümmern. Wir geben hier alles, um die Preisbremsen schnellstmöglich, aber auch vollständig, umzusetzen.“