Die Große Koalition hat am 03.06.2020 beschlossen, zur Stärkung der Wirtschaft nach der Corona-Krise den Umsatzsteuer-Regelsatz von derzeit 19 % auf 16 % und den ermäßigten Umsatzsteuersatz von derzeit 7 % auf 5 % abzusenken. Die Absenkung der Umsatzsteuersätze soll befristet für sechs Monate in der Zeit vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 gelten.
Diese Anpassung der Umsatzsteuer werden die Stadtwerke Unna in ihren Produkten entsprechend an die Kunden zurückgeben. Die Stadtwerke Unna werden zum 30.06.2020 automatisch einen Zählerstand im Abrechnungssystem ermitteln, hierdurch wird die steuerliche Korrektheit der Abrechnung gewahrt. In dem Abrechnungszeitraum vom 01.07. bis 31.12.2020 werden die Produkte mit dem verringerten Umsatzsteuersatz von 16 % ausgewiesen. Das System ermittelt die Zählerstände zum 30.06.2020 rechnerisch, so dass die Kunden keine Meldung an die Stadtwerke durchführen müssen. Natürlich können Kunden ihre Zählerstände auch als Zwischenablesung zum 30.06.2020 den Stadtwerken selbst mitteilen, wenn sie dies wünschen.