Ersatzversorgung mit Erdgas
Bei der Ersatzversorgung wird die Belieferung des Kunden mit Energie durch den Grundversorger sichergestellt.
Wenn Ihr aktueller Energiebezug/-verbrauch nicht einer bestimmten Lieferung durch den Lieferanten oder einem konkreten Liefervertrag zugeordnet werden kann, springt der Grundversorger - in diesem Fall die Stadtwerke Unna - für diese Energielieferung ein. Dies wird als Ersatzversorgung bezeichnet. Es handelt sich also um eine gesetzlich angeordnete Notversorgung und ist somit kein selbst zu wählender Tarif.
HINWEIS: Die Bundesregierung will den Umsatzsteuersatz auf Erdgas ab dem 01.10.2022 bis zum 31.03.2024 auf 7 % senken. Sobald der Beschluss rechtskräftig ist, werden wir in den Bruttopreisen 7 % Umsatzsteuer ausweisen. Aktuell sind die Erdgaspreise hier mit 19 % USt. gerechnet.