Die Gasspeicherumlage fällt seit dem 1. Oktober 2022 an und soll das Befüllen der deutschen Erdgasspeicher finanzieren. Hierzu hat die Bundesregierung das Gasspeichergesetz verabschiedet. Ein Gesetz gibt Mindestfüllstände der Gasspeicher an bestimmten Stichtagen vor. Um diese Füllstände zu erreichen, ist der sogenannte Marktgebietsverantwortliche berechtigt, bei Bedarf Gas einzukaufen. Die Umlage soll die dadurch anfallenden Kosten ersetzen.
Die Umlage fließt in den Gaspreis mit ein und ist bis zum 1. April 2025 begrenzt. Die Höhe der Gasspeicherumlage beträgt 0,059 ct/kWh (netto).
Die Bilanzierungsumlage wird für die Regelung der Ein- und Ausspeisemengen im jeweiligen Marktgebiet fällig. Regelenergie wird benötigt, um je Stunde tatsächliche physische Differenzen zwischen Ein- und Ausspeisung ausgleichen zu können. Somit wird Energie gekauft oder verkauft. Ergibt sich am Ende des Gastages eine Differenz aus dem Saldo der Ein- und Ausspeisungen, wird diese mit der Ausgleichsenergie berechnet. Zur Deckung des zu erwartenden Fehlbetrages aus dem Einsatz von Regel- und Ausgleichsenergie wird eine Bilanzierungsumlage erhoben.
Welche Marktgebiete gibt es?
Vorher gab es in der Bundesrepublik zwei Marktgebiete, NetConnect Germany (NCG) und Gaspool. Diese Marktgebiete wurden zusammengelegt und seither ist die Trading Hub Europe GmbH (THE) Marktgebietsverantwortliche.
Was genau ist die Aufgabe der Trading Hub Europe?
Ihre Aufgabe ist es, die gesamten Ein- und Ausspeisemengen von Erdgas zu bilanzieren, Regelenergie zu beschaffen und deren Einsatz zu steuern. Die THE übernimmt also die Aufgabe, durch die Beschaffung von Regelenergie die Systemstabilität im Gasnetz zu gewährleisten. Da diese Dienstleistungen zum Teil kostenpflichtig sind, sollen die anfallenden Kosten durch die Umlage gedeckt werden.
Wie wird die Umlage berechnet?
Die Höhe der Bilanzierungsumlage wird im Voraus festgelegt und basiert auf den prognostizierten Kosten und Einnahmen, die durch den Kauf und Verkauf von Regelenergie entstehen. Sollte ein Fehlbetrag zu erwarten sein, wird eine entsprechende Umlage ausgerechnet und erhoben.
Was ist die juristische Grundlage?
Zur Deckung des zu erwartenden Fehlbetrages aus dem Einsatz von Regel- und Ausgleichsenergie wird die Umlage gemäß der Festlegung der BNetzA (GaBi Gas 2.0) erhoben.
Wie erfolgt die Abrechnung der Umlage?
Mit der Bilanzierungsumlage wird grundsätzlich zunächst der Bilanzkreisverantwortliche belastet, somit alle Energieversorger. Die Abrechnung der Umlage erfolgt im monatlichen Zuge der Bilanzkreisabrechnung.
Der Klimawandel ist real greifbar und schreitet in einem sehr hohen Tempo voran. Deshalb hat sich die Bundesregierung im Klimaschutzpaket das Ziel gesetzt, bis 2030 55 Prozent weniger Treibhausgase als im Jahr 1990 auszustoßen.
Eine Maßnahme davon ist der sogenannte CO2-Preis, oft auch als CO2-Steuer oder CO2-Abgabe bezeichnet. Der Preis wird seit dem 1. Januar 2021 für umweltschädlichen Ausstoß von Kohlendioxid bei der Verbrennung fossiler, also nicht nachwachsender Kraft- und Brennstoffe (zum Beispiel Öl, Benzin oder Erdgas) fällig. Das nationale Emissionshandelssystem (nEHS) startet 2021 mit einem Festpreissystem, das heißt, der Preis pro Tonne CO2 ist fix und vorab festgelegt und steigt Jahr für Jahr.
Emissionsfaktor:
Den brennwertbezogenen Energiegehalt (Hs) finden Sie auf Ihrer Rechnung.
Heizwertbezogener Energiegehalt (Hi): Umrechnungsfaktor 0,9030 GJ/GJ
Brennstoffemissionen
Der Emissionsfaktor in Kilogramm für die Kostenaufteilung CO2 lautet 0,20088 kg CO2/kWh (Hi)
Beispielrechnung: 30.0000 kWh * 0,9030 GJ/GJ * 0,20088 kg CO2/kWh (Hi) = 5,44184 t CO2
Auf Erdgas wird nach dem Energiesteuergesetz seit 2004 eine Steuer von 0,55 Ct/kWh (Cent je Kilowattstunde) erhoben.