In einem Mehrfamilienhaus ist eine Zentralheizung verbaut und der Vermieter rechnet die Nebenkosten kalenderjährlich mit den Mietern ab.
Der Abrechnungszeitraum läuft also vom 01. Januar bis zum 31. Dezember. In diesem Fall werden die CO2-Kosten erst nach dem Abrechnungszeitraum vom 01.01.2023 bis 31.12.2023 zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt, also mit der Betriebskostenabrechnung, die der Vermieter im Januar 2024 erstellt.
In einem Mehrfamilienhaus ist eine Zentralheizung verbaut und der Vermieter rechnet die Nebenkosten immer zum 01. August mit den Mietern ab.
Der Abrechnungszeitraum läuft also vom 01. August bis zum 31. Juli des Folgejahres. In diesem Fall werden die CO2-Kosten erst nach dem Abrechnungszeitraum vom 01. August 2023 bis 31. Juli 2024 zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt, also mit der Betriebskostenabrechnung, die der Vermieter im August 2024 erstellt. CO₂-Kosten, die im Abrechnungszeitraum davor - im Zeitraum zwischen dem 01. Januar 2023 und 31. Juli 2023 - entstanden sind, werden nicht zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt.