- Das Förderprogramm gilt für Privatkunden der Stadtwerke Unna GmbH. Ausgenommen sind Kunden eines Online-Tarifs.
- Das Förderprogramm gilt für Neugeborene.
- Mindestens ein Elternteil muss einen Energieliefervertrag mit der Stadtwerke Unna GmbH abgeschlossen haben.
- Eine Auszahlung des Guthabens an die Eltern ist nicht möglich.
- Die Förderung beträgt bis zum 18. Lebensjahr des Kindes pro Jahr 20 Kilowattstunden (kWh). Als Startguthaben werden auf dem Energiesparbuch einmalig 50 kWh gutgeschrieben.
- Sollte der zugrunde liegende elterliche Vertrag mit den Stadtwerken Unna gekündigt werden, bleibt das Guthaben auf dem Energiesparbuch bestehen. Es kann von dem Kind ab dem Zeitpunkt der Volljährigkeit über einen eigenen Vertrag mit den Stadtwerken Unna eingelöst werden.
- Berücksichtigt werden nur vollständige Förderanträge in vorliegendem Formular oder auf der Homepage der Stadtwerke Unna. Der Antragsteller versichert, alle Angaben im Antragsformular nach bestem Wissen und Gewissen und wahrheitsgetreu gemacht zu haben.
- Es gelten die Regeln des Energiesparbuches.
- Die Stadtwerke Unna GmbH behält sich vor, das Förderprogramm jederzeit zu beenden. Eine Haftung der Stadtwerke Unna GmbH in Zusammenhang mit der Förderung ist ausgeschlossen.
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Sichern Sie sich die Förderung durch die Stadtwerke Unna.
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Reichen Sie den Förderantrag Neugeborenen-Bonus mit einer Kopie der Geburtsurkunde bei den Stadtwerken Unna ein oder nutzen Sie direkt das Online-Formular.
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Nach Prüfung werden bis zum 18. Lebensjahr Ihres Kindes pro Jahr 20 Kilowattstunden (kWh) eingezahlt. Als Startguthaben werden auf dem Energiesparbuch einmalig 50 kWh gutgeschrieben.