Sowohl Ihr Energielieferant als auch Ihr Netzbetreiber benötigen den Zählerstand. Beide werden Sie auffordern, diesen durchzugeben.
Die Stadtwerke Unna lesen den Zähler als Messstellenbetreiber auch bei Kunden, die einen anderen Energielieferanten gewählt haben, ab – wie bei ihren eigenen Kunden. Zur korrekten Abrechnung der Netznutzungsentgelte mit Ihrem Lieferanten, benötigen wir als Netzbetreiber in Unna die Zählerstände der bei Ihnen installierten Zähler. Da Ihre Abnahmestelle im Netzgebiet von Unna liegt und die Zähler Eigentum des Netzbetreibers bzw. Messstellenbetreibers sind, werden Ihre Daten sowohl zur Abwicklung des Messtellenbetriebs und Anschlussnutzung des Versorgungsnetzes, als auch zum Zweck der Erfassung der Zählerstände und zur Abrechnung gegenüber Ihrem Lieferanten gespeichert. Es liegt daher nach wie vor ein Vertragsverhältnis gegenüber dem Netzbetreiber vor, auch wenn Sie fremdversorgt werden.