- Das Energiesparbuch kann von allen Privatkunden der Stadtwerke Unna beantragt werden. Ausgenommen sind Kunden eines Online-Tarifs.
- Anteilseigner der Energiegenossenschaft und Nutzer des Förderprogramms E-Car-Leasing mit einem Online-Tarif können ebenfalls ein Energiesparbuch eröffnen.
- Die angesparten kWh werden immer zum aktuellen Arbeitspreis unseres Tarifes "Wattfamilie Plus, Staffel 2" bewertet.
- Das Guthaben auf dem EnergieSparbuch reduziert in diesem oder einem beliebigen späteren Jahr Ihre Stromrechnung bei den Stadtwerken Unna.
- Die angesparten Kilowattstunden können nur von einer Stromrechnung der Stadtwerke Unna GmbH abgerechnet werden.
- Die angesparten Kilowattstunden sind nicht auf andere Stromanbieter übertragbar.
- Die Einzahlung eines oder mehrerer Förder- bzw. Bonusprogramme endet automatisch bei vorzeitiger Beendigung des Stromliefervertrages.
- Eine Auszahlung in Bargeld ist nicht möglich.
- Immer vor der Jahresabrechnung fragen wir nach, wie das Guthaben eingesetzt werden soll.
- Sie können die Jahresabrechnung entsprechend reduzieren oder das Guthaben ein weiteres Jahr liegen lassen.
- Dazu übersenden wir Ihnen einen aktuellen Kontoauszug sowie einen Auszahlungsauftrag.
- Zur Anrechnung des Guthabens füllen Sie bitte den Auszahlungsauftrag aus und schicken ihn per Post oder E-Mail an uns zurück.
Ihr Energiesparbuch wird automatisch eröffnet, sobald Sie erstmalig Anspruch auf eine Einzahlung haben.
Anspruch auf ein Energiesparbuch haben:
- Anteilseigner in UNserer Energiegenossenschaft eG
- Teilnehmer an einem Förderprogramm der Stadtwerke Unna
- Neugeborene (Voraussetzung ist ein Energieliefervertrag eines Elternteils bei den Stadtwerken Unna)