Fernwärme Gartenvorstadt

Wer auf Fernwärme setzt, profitiert von einer effizienten und umweltschonenden Energieversorgung. Durch die Kopplung von Kraft und Wärme, also einer gleichzeitigen Strom- und Wärmeerzeugung werden Emissionen eingespart und das Klima geschützt. 

Das Blockheizkraftwerk „Brockhausplatz“ steht in der sogenannten Gartenvorstadt-Süd. Es versorgt den umliegenden, großen und dicht bebauten Wohnhausbereich sowie größere Mehrfamilienhäuser der Siedlungsgesellschaft LEG. Außerdem sind eine Grundschule (Falkschule), ein Altenheim, das Evangelische Krankenhaus und das Medicalcenter an die Wärmeversorgung angeschlossen.

Fernwärme Gartenvorstadt

Hier erhalten Sie Ihre Wärme vom zentralen Blockheizkraftwerk "Brockhausplatz" in der Gartenvorstadt.

Heizwerk 1 - Falkstraße 16a

Primärenergiefaktor FW 309-1:2021 (GEG § 22 (2)) [fP]          0,62
Erfüllungsgrad der Fernwärme [EGFW] 165 %
Erneuerbarer Anteil [RER] 50 %
Anteil aus fossilem Heizöl [-] 0 %
KWK-Anteil [-] 50 %

Durchschnittssatz für 2023: 

netto 

0,483 ct/kWh

Netto
Brutto

Preise gültig ab 01.04.2024

Bei Vertragsabschluss des Fern­wärme­lieferungs­vertrages
Arbeitspreis €/MWh 105,01 124,96
Leistungspreis €/kW 28,70 34,15
Verrechnungspreis €/a 78,00 92,82
Ohne Vertrags­abschluss; nach AVBFernwärmeV
Arbeitspreis €/MWh 154,99 184,44
Leistungspreis €/kW 55,49 66,03
Verrechnungspreis €/a 77,76 92,53

Preise gültig ab 01.04.2023 bis 31.03.2024

Bei Vertragsabschluss des Fern­wärme­lieferungs­vertrages
Arbeitspreis €/MWh 96,29 103,03
Leistungspreis €/kW 26,13 27,96
Verrechnungspreis €/a 78,00 83,46
Ohne Vertrags­abschluss; nach AVBFernwärmeV
Arbeitspreis €/MWh 167,90 179,65
Leistungspreis €/kW 51,52 55,13
Verrechnungspreis €/a 78,48 83,97

Preise gültig ab 01.04.2022 bis 31.03.2023

Bei Vertragsabschluss des Fern­wärme­lieferungs­vertrages
Arbeitspreis €/MWh 61,72 73,45
Leistungspreis €/kW 25,87 30,79
Verrechnungspreis €/a 78,00 92,82
Ohne Vertrags­abschluss; nach AVBFernwärmeV
Arbeitspreis €/MWh 104,14 123,93
Leistungspreis €/kW 51,06 60,76
Verrechnungspreis €/a 75,72 90,11

CO2-Kostenaufteilungsgesetz (Co2KostAufG)

Seit Anfang 2023 gilt das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG). Damit müssen sich Vermieter an einem Teil der Heizkosten beteiligen, nämlich an den darauf entfallenden CO2-Kosten. Die Höhe der Beteiligung ist dabei abhängig vom energetischen Zustand des Gebäudes.

Das Co2KostAufG gilt für:
▪ Mieter
▪ Vermieter
▪ Brennstofflieferanten sowie
▪ Wärmelieferanten

Was ist Fernwärme?

Unter Fernwärme wird die Versorgung von Gebäuden mit Heizwärme und Warmwasser verstanden, was auch als thermische Energie bezeichnet wird. Die Energie wird direkt von den Heizkraftwerken der Versorger über isolierte Rohrleitungen in der Erde an die angeschlossenen Wohngebäude im Versorgungsgebiet geliefert.

Die Vorteile von Fernwärme

Die Versorgung mit Fernwärme durch die Stadtwerke Unna ist eine klimaschonende, sichere, komfortable und günstige Alternative zur herkömmlichen Heizungsanlage im Haus.

  • Öl- oder Gaslieferungen, Kaminreinigung und weitere Wartungsarbeiten entfallen
  • Sie benötigen keinen Heizkessel mit Brenner, keinen Öltank und keinen Schornstein für Ihr Haus
  • Umweltschonend 
  • Preisgünstig

 

 

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