Haben Sie uns eine Lastschrift erteilt, ist es ganz einfach. Sie müssen gar nichts tun. Wir ziehen erst wie gewohnt zum 15.12.2022 den monatlichen Abschlag für Wärme ein.
Im Anschluss erhalten Sie den errechneten Entlastungsbetrag bis zum 31.12.2022 per Überweisung von uns zurück.
Wenn Sie per Dauerauftrag/Überweisung zahlen, überweisen Sie zum 15.12.2022 - wie sonst auch - den Abschlag an uns. Im Anschluss erhalten Sie den errechneten Entlastungsbetrag bis zum 31.12.2022 per Überweisung von uns zurück.
Wenn Sie uns bislang noch keine Bankverbindung mitgeteilt haben, benötigen wir diese, damit wir Ihnen bis zum 31.12.2022 den Entlastungsbetrag zurück überweisen können.
Bitte teilen Sie uns Ihre Bankverbindung bis zum 16.12.2022 per E-Mail an info (at) sw-unna.de oder postalisch mit.
Adresse:
Stadtwerke Unna GmbH
Heinrich-Hertz-Str. 2
59423 Unna
Wenn Sie per Jahresvorauszahlung zahlen, erhalten Sie von uns bis zum 31.12.2022 den Entlastungsbetrag zurück überwiesen.
Wenn Sie uns bislang keine Bankverbindung mitgeteilt haben, benötigen wir diese, damit wir Ihnen bis zum 31.12.2022 den Entlastungsbetrag zurück überweisen können.
Bitte teilen Sie uns in diesem Fall Ihre Bankverbindung bis zum 16.12.2022 per E-Mail an info (at) sw-unna.de oder postalisch mit.
Adresse:
Stadtwerke Unna GmbH
Heinrich-Hertz-Str. 2
59423 Unna