Um Verbraucher angesichts der stark gestiegenen Energiepreise zu entlasten, wird Strompreis für private Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen auf 40 Cent pro Kilowattstunde (Verbrauch < 30.000 kWh) gedeckelt. Dieser garantierte Preis gilt für 80 % des Vorjahresverbrauchs. Der Preis gilt einschließlich Netzentgelte, Messstellenentgelte, staatlich veranlassten Preisbestandteilen und einschließlich Umsatzsteuer.
Für größere Verbraucher und Industriekunden (Verbrauch > 30.000 kWh) liegt der Deckel bei 13 Cent für 70 % des Vorjahresverbrauchs. Darüber hinaus gelten die regulären Tarifpreise.
Dieser Preis gilt vor Netzentgelten, Messstellenentgelten, staatlich veranlassten Preisbestandteilen und einschließlich Umsatzsteuer.
Die Strompreisbremse greift ab März 2023 und gilt rückwirkend auch für die Monate Januar und Februar. Die erste Verrechnung erfolgt allerdings erst mit dem Abschlag des Monats März. Das heißt, im März wird der zweifache Entlastungsbetrag (bei 11 Abschlägen, ohne Januar) gutgeschrieben. Ab April werden dann die monatlichen Entlastungen für den jeweiligen Monat berücksichtigt. Die Regelungen gelten zunächst bis zum 31.12.2023, können aber bis Ende April 2024 verlängert werden.
Das hat einen einfachen Grund: Sie kann technisch nicht schneller umgesetzt werden. Hinter der Energieabrechnung stecken komplexe technische Systeme, die nun für Millionen von Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland umprogrammiert werden müssen. Damit am Ende alle Rechnungen korrekt sind, müssen wir und andere Energieversorger die Systeme mit höchster Sorgfalt umprogrammieren. Und das dauert ein bisschen.
Um von der Strompreisbremse zu profitieren, müssen Sie nichts tun – wir erledigen alles für Sie. Sie erhalten Ihre persönlichen Informationen per Brief bis Ende März.
Wenn Sie Ihren Verbrauch auf 80 % senken, müssen Sie für Ihren gesamten Verbrauch lediglich den Preis der Strompreisbremse bezahlen. Die Strompreisbremse macht das Sparen also besonders attraktiv.