- 100 % Ökostrom ohne Aufpreis
- Zertifiziert vom TÜV Rheinland
- Faires Preis-Leistungs-Verhältnis
- Kompetenter Kundenservice



Wichtige Information: Gesetzliche Änderungen ab 06.06.2025 bei An-, Ab- und Ummeldungen Ihres Stromliefervertrags
- Ein-, Aus-, und Umzüge sind nur noch in die Zukunft möglich, d.h. rückwirkende An- und Abmeldungen sind gesetzlich nicht mehr durchführbar
- Melden Sie sich mind. 14 Tage vor Schlüsselübergabe in Textform oder online bei uns
- Halten Sie am Tag des Ein- und Auszugs den Zählerstand im Übergabeprotokoll fest und senden Sie uns dieses zu.
KlassikWatt (Grundversorgung) | Wattfamilie |
Wattfamilie Plus |
OnlineWatt | OnlineWatt Plus | FlexWatt | |
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100 % Ökostrom ohne Aufpreis | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ |
Förderprogramme | ✓ | ✓ | ✓ | |||
SparWatt: 3 % Bonus auf Ihre Vorauszahlung |
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Rechnung per Post | ✓ | ✓ | ✓ | |||
Zugang Online-Kundenportal | optional | optional | optional | ✓ | ✓ | ✓ |
Zugang Meine Stadtwerke Unna App | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ | ✓ |
Preisvorteil durch längere Laufzeit |
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Erstlaufzeit (ab Lieferbeginn) | Jederzeit kündbar | 12 Monate | 24 Monate | 12 Monate | 24 Monate | 1 Monat |
Kündigungsfristen | 2 Wochen | 1 Monat | 1 Monat | 1 Monat | 1 Monat | 2 Wochen |
Bei allen Produkten liefern wir Ihnen 100 % Ökostrom ohne Aufpreis, welcher auf dem hochwertigen, vom TÜV Rheinland zertifizierten RenewablePLUS-Label basiert.
Warum nutzen Sie Ihr Energiekonto nicht als sichere Geldanlage? Kundinnen und Kunden, die ihre komplette Vorauszahlung für ein Jahr zum 15. Februar begleichen, erhalten einen Bonus und zahlen sofort drei Prozent weniger.
Und so einfach geht das:
Bei der Jahresvorauszahlung bezahlen Sie statt eines monatlichen festen Abschlags die Gesamtsumme für ein Jahr in nur einem Betrag. Für diese einmalige Vorauszahlung gewähren wir Ihnen drei Prozent Zinsen auf den Gesamtbetrag. Klingt interessant? Dann kontaktieren Sie uns.
Die vorherigen Preisbroschüren finden Sie in unserem Downloadcenter unter "Strom und Erdgas".
Angaben zu Vertragsdauer, Kündigungsterminen und -fristen und Preisanpassung finden Sie in dem jeweiligen Auftragsformular bzw. den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Stadtwerke Unna GmbH für den Eigenverbrauch von Strom bzw. Erdgas im Haushalt. Über die gesetzlichen Rücktrittsrechte hinaus bestehen keine vertraglichen Rücktrittsrechte.
Wir liefern Ihnen für die Dauer Ihres Energieliefervertrags den gesamten Bedarf an Erdgas in Niederdruck bzw. den gesamten Bedarf an elektrischer Energie in Niederspannung an die von Ihnen im Auftragsformular angegebene Verbrauchsstelle. Wartungsdienste bieten wir nicht an. Aktuelle Informationen zu Wartungsdiensten und -entgelten erhalten Sie jedoch beim örtlichen Netzbetreiber.
Als Zahlungsmöglichkeiten stehen Ihnen die Überweisung oder das SEPA-Lastschriftverfahren zur Verfügung.
Schnell, komfortabel und sicher: Nutzen Sie unseren komfortablen Online-Service zur Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats.
Hier finden Sie das SEPA-Lastschriftmandat als PDF-Download.
Ansprüche wegen Schäden durch eine Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Elektrizitäts- bzw. Gasversorgung können Sie, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebs einschließlich des Netzanschlusses handelt, gegenüber dem örtlichen Netzbetreiber geltend machen.
Am 6. Juni 2025 treten neue Bestimmungen der Bundesnetzagentur in Kraft, die den Strommarkt für Kundinnen und Kunden transparenter und flexibler machen.
Ab diesem Datum können Sie Ihren Stromanbieter innerhalb von nur 24 Stunden wechseln – schnell, unkompliziert und ohne lange Wartezeiten. Welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen, erläutern wir Ihnen hier.
Wichtig: Künftig sind rückwirkende An-, Ab- oder Ummeldungen nicht mehr möglich. Das bedeutet, dass Sie beispielsweise bei einem Umzug Ihre Änderungen rechtzeitig einreichen müssen, um einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen.
Hinweis: Zur Vereinheitlichung werden wir diese Regelung nicht nur für Strom, sondern für sämtliche weitere Sparten (Erdgas, Wärme und Wasser) anwenden.
Aktuelle Informationen zu unseren Produkten und Preisen erhalten Sie telefonisch (02303 2001-0), per Fax (02303 2001-22) oder nach Anfrage per E-Mail an office (at) sw-unna.de.
Fragen oder Beschwerden im Zusammenhang mit der Energielieferung können an uns per Post (Stadtwerke Unna GmbH, Heinrich-Hertz-Str.2, 59423 Unna), telefonisch (02303 2001-0), per Fax (02303 2001-22) oder per E-Mail (office (at) sw-unna.de) gerichtet werden.
Zur Streitbeilegung kann ein Streitbeilegungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass zuvor der Verbraucherservice des Lieferanten angerufen wurde und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde.
Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit: Schlichtungsstelle Energie e.V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, Telefon: Mo. – Fr.: 10:00 –16:00 Uhr unter 030 27 57 240 - 0, E-Mail: info (at) schlichtungsstelle-energie.de, Homepage: www.schlichtungsstelle-energie.de.
Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas stellt dem Kunden Informationen über das geltende Recht, seine Rechte als Haushaltskunde und über das Streitbeilegungsverfahren zur Verfügung und ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen – Verbraucherservice-, Postfach 8001, 53105 Bonn, Telefon: Mo – Fr. 09.00 Uhr – 15.00 Uhr unter 030 22480-500 oder 01805 101000, Telefax: 030 22480-323, E-Mail: verbraucherservice-energie (at) bnetza.de.
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