Die kurzfristig ins Leben gerufene Gasbeschaffungsumlage, die zum 01.10.2022 eingeführt werden sollte, wird gestoppt. Dadurch fallen die damit verbundenen Kosten (netto 2,419 ct/kWh) nicht an. Der Wegfall der Gasbeschaffungsumlage wird in vollem Umfang an alle Kundinnen und Kunden weitergegeben.
Die Gasspeicherumlage fällt seit dem 1. Oktober 2022 an und soll das Befüllen der deutschen Erdgasspeicher finanzieren. Hierzu hat die Bundesregierung das Gasspeichergesetz verabschiedet. Ein Gesetz gibt Mindestfüllstände der Gasspeicher an bestimmten Stichtagen vor. Um diese Füllstände zu erreichen, ist der sogenannte Marktgebietsverantwortliche berechtigt, bei Bedarf Gas einzukaufen. Die Umlage soll die dadurch anfallenden Kosten ersetzen.
Die Umlage fließt in den Gaspreis mit ein und ist bis zum 1. April 2025 begrenzt. Die Höhe der Gasspeicherumlage beträgt 0,059 ct/kWh (netto).
Mit dem „Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz“ wird der Umsatzsteuersatz auf Gaslieferungen ab Oktober 2022 bis Ende März 2024 von 19 auf 7 Prozent reduziert. Diese Maßnahme ist Teil des dritten Entlastungspakets.
Diese Anpassung der Umsatzsteuer werden die Stadtwerke Unna entsprechend an die Kunden zurückgeben.
Die Stadtwerke Unna ermitteln zum 30.09.2022 automatisch einen Zählerstand im Abrechnungssystem , hierdurch wird die steuerliche Korrektheit der Abrechnung gewahrt. In dem Abrechnungszeitraum ab 01.10.2022 – 31.03.2024 werden die Erdgasprodukte und Fernwärmepreise mit dem verringerten Umsatzsteuersatz von 7 % ausgewiesen.